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Die Angabe von Zugverbindungen mit Umsteigezeiten unter 5 Minuten inklusive Wechsel des Bahnsteiges zwingt mit Gepäck beladene Menschen zum Rennen, Schwitzen und sich Derangieren und verstößt damit aus meiner Sicht gegen Art. 1 GG, »Die Würde des Menschen ist unantastbar«.

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